ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Art. 1:
Der Vertrag gilt als definitiv abgeschlossen im
Moment des Beginns der Arbeiten, bzw. bei Bestellung des Materials.
Art. 2:
In jedem Fall ist der Preis bzw. das Preissaldo zu
zahlen spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum. Der Unternehmer kann die Zahlung
per Scheck verweigern für den Fall, dass der Scheckbetrag 200 € übersteigt.
Art. 3:
Ungeachtet der anderen Rechte des Unternehmers
schuldet der Auftraggeber vertragliche Zinsen in Höhe von 15% pro Jahr ab
Fälligkeitsdatum bis zur integralen Zahlung im Falle des Zahlungsverzuges und
nach reaktionslos verbliebener Inverzugsetzung von 15 Tagen.
Art. 4:
Ein auszustellendes Angebot sowie die Auftragsvergabe
müssen schriftlich mitgeteilt werden.
Art. 5:
Nach Beendung der Arbeiten werden die Flächen
ausgemessen, wobei dieses Ergebnis für die auszustellende Rechnung bindend ist.
Jegliche Abweichung im Vergleich zur möglichen Ausmessung vor Arbeitsbeginn ist
bedeutungslos.
Art. 6:
Die Fertigstellungsdaten, welche eventuell angegeben
sind, haben keinen bindenden Charakter. Nach Überschreiten der Frist kann gegen
den Unternehmer keine Annullierung und kein Schadensersatz geltend gemacht
werden.
Art. 7:
Von vertragsbrüchigen Auftraggebern kann der Unternehmer
eine pauschale Entschädigung fordern in Höhe von 30% des vereinbarten Preises.
Art. 8:
Im Falle der Nichtzahlung nach Inverzugsetzung und im Falle
der gerichtlichen Verfolgung bei Nichtbeantwortung eines Einschreibens
innerhalb von 15 Tagen, kann der Unternehmer eine Entschädigung entsprechend
15% des vereinbarten Preises verlangen
Diese Entschädigung ist selbstverständlich dem vereinbarten
Preis hinzuzufügen und kann nicht mit der obenerwähnten 30%
Pauschalentschädigung bei Vertragsbruch kummuliert werden.
Art. 9:
Reklamationen können nur innerhalb einer Frist von 8 Tagen
berücksichtigt werden und müssen schriftlich erfolgen. Spätere Reklamationen
werden nicht mehr berücksichtigt.
Art. 10:
Im Streitfall sind die
Gerichte des Gerichtsbezirkes Eupen (Belgien) zuständig. Die vertaglicher
Bestimmungen werden nach dem Belgischen Recht ausgelegt
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